FAQ



Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht und analysiert systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch in einem Unternehmen. In einem ersten Schritt werden die Ziele, Anwendungsbereiche, Grenzen und die Untersuchungstiefe des Energieaudits festgelegt. Anschließend werden unternehmensinterne Prozesse und das Nutzerverhalten analysiert. Dieser Schritt ist die Basis für die Ermittlung geeigneter Energiekennzahlen und Energiesparmaßnahmen. Dann werden die verschiedenen Maßnahmen anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, um aufzeigen zu können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale und –maßnahmen in einem Energiebericht zusammengefasst.

Folgende Elemente gehören zum Auditprozess:

• Einleitender Kontakt:
Der Energieauditor muss mit der Organisation die Rahmenbedingungen des Audits festlegen. Neben den Zielen und Erwartungen müssen der Anwendungsbereich und die Grenzen sowie der Grad der geforderten Gültigkeit bestimmt werden. Es müssen aber auch die Kriterien der Evaluierung von Maßnahmen und die Anforderungen an die Validität der Energiedaten und die Messungen, die während des Energieaudits durchzuführen sind, definiert werden.

• Auftakt-Besprechung:
Hier vereinbart der Energieauditor beispielweise die Geheimhaltungsvereinbarungen, die zu liefernden Daten, Anforderungen an Messungen und ggf. Vorgehensweisen für die Installation von Messausrüstungen. Zum anderen erfolgt in diesem Rahmen die konkrete Abstimmung über die praktische Durchführung des Energieaudits.

• Datenerfassung:
Der Energieauditor muss zahlreiche Informationen und Daten erfassen wie beispielsweise über die einzelnen Verbraucher, den Energieverbrauch und die quantifizierbare Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen.

• Außeneinsatz:
Der Auditor muss sich ein umfassendes Bild über den Ist-Zustand in der Organisation machen. Dazu gehören beispielsweise die Evaluation des Energieeinsatzes, das Nutzerverhalten und dessen Einfluss auf den Energieverbrauch sowie das Verstehen von Arbeitsabläufen. Auf dieser Basis muss er erste Verbesserungsvorschläge generieren. Außerdem ist es Aufgabe des Energieauditors sicherzustellen, dass die Messungen unter realen Bedingungen stattfinden und verlässlich sind. Auch muss dafür gesorgt werden, dass dem Auditor bei seinen Ortsbegehungen ein kompetenter Mitarbeiter zur Seite steht und der Auditor jederzeit Zugriff auf Handbücher, die technischen Dokumentationen und Ähnliches hat.

• Analyse:
Als Ausgangsbasis stellt der Energieauditor die bestehende Situation der energiebezogenen Leistung fest. Auf dieser Grundlage bestimmt er Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Verbesserungsmöglichkeiten müssen nach festgelegten Kriterien bewertet werden wie beispielsweise erforderliche Investitionen und Anlagerendite. Außerdem muss der Auditor sie in entsprechender Rangfolge auflisten. Sind für die Empfehlungen noch zusätzliche Daten oder Analysen nötig, kann der Energieauditor diese durchführen oder anfordern.

• Bericht:
Der Bericht des Energieauditors muss transparent, schlüssig und nachvollziehbar sein. Folgende Elemente muss er enthalten: Zusammenfassung, Hintergrund, Dokumentation des Energieaudits und Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit
o konkreten Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung,
o Annahmen, die für die Berechnung der Einsparungen verwendet wurden,
o Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen,
o geeigneter Wirtschaftlichkeitsberechnung,
o Vorschlägen für Mess- und Nachweisverfahren für eine Abschätzung der tatsächlichen Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Möglichkeiten,
o möglichen Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen.

• Abschlussbesprechung:
In diesem Rahmen präsentiert der Energieauditor der Organisation seine Ergebnisse, erklärt diese bei Bedarf und übergibt den Bericht.

Wichtig: In der Norm ist der Energieauditprozess als chronologische Abfolge einzelner Elemente aufgeführt. Dennoch ist es jederzeit möglich – falls nötig - einzelne Elemente zu wiederholen.



KMU oder Nicht-KMU?

Von der Auditpflicht betroffen sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen.

KMU
Für die Bewertung eines kleinen und mittleren Unternehmens sind folgende grundlegenden Kenndaten einzuhalten:
- Zahl der Mitarbeiter unter 250
- Jahresumsatz höchstens 50 Mio €
oder
- Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio €

Ausschlaggebend für die Bewertung als KMU sind allerdings nicht allein die reinen Kenndaten, sondern auch die Unternehmensstruktur. So sind z. B. auch Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.

Fragen zur Definition und Einordnung Ihres Unternehmens in diese Definition lassen sich vielfach nur in einer Einzel-Bewertung klären. Dazu steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an.



Nicht-KMU
Für die Bewertung als großes Unternehme, also Nicht-KMU gelten folgende Schwellenwerte:
- Zahl der Mitarbeiter mindestens 250
oder
- der Jahresumsatz liegt über 50 Mio €
- die Jahresbilanzsumme übersteigt 43 Mio €

Als Unternehmen gilt jede Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht erforderlich. So gelten auch Unternehmen, die gemeinnützigen oder kirchlichen oder kommunalen Zwecken dienen, in der Regel auch als wirtschaftlich tätige Unternehmen. Weiter sind ebenfalls Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen in die Bewertung mit einzubeziehen. Dabei ist unabhängig ob deren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns an Info@eq-check.de.