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Energieaudit für zehntausende Unternehmen verpflichtend


Der 5. Dezember ist für viele große Unternehmen ein wichtiger Termin: Bis zu diesem Tag müssen sie ein Energie-Audit durchgeführt haben.

Was ist nun ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist eine „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit dem Ziel, das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren“ – so heißt es in der Richtlinie DIN16247. Das Ziel ist es also, Unternehmen systematisch auf Energiesparspotenziale zu durchleuchten und dies strukturiert darzustellen.

Nach dem neuen, am 22. April in Kraft getretenen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) muss also ein Energieaudit bis zum 5.12.2015 durchführen, ansonsten droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Danach müssen Audits, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits, alle vier Jahre durchgeführt werden.

Betroffen davon sind praktisch alle Branchen, denn das Gesetz gilt für alle Nicht-KMU, das bedeutet alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß europäischer Union darstellen. (siehe hier.)

Dabei muss ein Unternehmen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Entscheidend ist nur ob bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Auch Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen werden anteilig zu den Firmen hinzugerechnet.


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